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Private
Personalvermittlung ist eine Dienstleistung, die es
Stellenanbietern ermöglicht, offene Stellen schnell,
unbürokratisch und ohne viel Aufwand mit geeigneten
Kandidaten zu besetzen.
Gleichzeitig richtet sie sich an Stellensuchende, welche mit
Unterstützung der privaten Vermittler ihren weiteren
beruflichen Weg planen und Kontakt finden zu interessanten
Stellenanbietern. Letztendlich unterstützt die
Dienstleistung der privaten Vermittler auch die öffentlichen
Bemühungen um einen Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf
dem Arbeitsmarkt.
Wir nehmen uns für Sie Zeit.
Im Arbeitsamt betreut ein Vermittler durchschnittlich 800
Ratsuchende, dazu kommt noch eine große Anzahl von
Arbeitgebern und einen großen Teil seiner Zeit ist der
Vermittler mit der Sachbearbeitung beschäftigt.
Bei den privaten Agenturen ist dieses Verhältnis günstiger –
sie können intensiver nach freien Stellen suchen, nehmen
sich Zeit, sich Ihrer Bewerbungsunterlagen anzunehmen und
ein ausführliches Bewerberprofil zu erstellen.
Jeder Arbeitsuchende mit oder ohne Vermittlungsgutschein
kann sich an eine private Personalvermittlung wenden.
Was ist ein Vermittlungsgutschein?
Seit dem 27. März 2002 können Arbeitslose gemäß § 421g SGB
III von ihrem Arbeitsamt einen Vermittlungsgutschein
erhalten,
- wenn sie Anspruch auf Arbeitslosengeld oder
Arbeitslosenhilfe haben und
- wenn sie mindestens drei Monate arbeitslos sind und das
Arbeitsamt sie bislang noch nicht vermitteln konnte.
Mit diesem Gutschein verpflichtet sich die Bundesagentur für
Arbeit, einen vom Arbeitnehmer eingeschalteten Vermittler zu
bezahlen, wenn dieser dem Arbeitnehmer eine mindestens 15
Wochenstunden umfassende versicherungspflichtige Tätigkeit
beschafft.
Welche Kosten entstehen für die Arbeitssuchenden?
Der Arbeitsvermittler kann eine erfolgreiche Vermittlung
in Rechnung stellen. Das Arbeitnehmer-Honorar wird sich im
Normalfall an der Höhe des vorliegenden
Vermittlungsgutscheines bemessen.
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